Einschulung in den Kindergarten
Die Schulpflicht beginnt nicht mit mehr mit dem Eintritt in die erste Klasse der Primarschule sondern mit dem Eintritt in den Kindergarten. Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule.
Die Kinder werden mit dem vollendeten vierten Altersjahr (Stichtag 31. Juli) eingeschult. Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll. Dazu muss ein schriftliches Gesuch bei der zuständigen Schulleiterin eingereicht werden.
Die Schulleitung teilt die Kinder in Absprache mit den Kindergärtnerinnen in die einzelnen Kindergärten ein. Es gelten die Einteilungskriterien der Bildungskommission Gerlafingen. Hauptkriterium ist der Wohnort der Familie.